Damit Fortbildung in Zeiten von Corona nicht auf der Stelle tritt, haben viele Bundesländer die Anerkennung und Durchführung von Online-Bildungsurlauben ermöglicht. Wir geben einen Schnell-Überblick über die aktuellen Regelungen …

… und erweitern unsere Webseite, um einen Online-Bildungsurlaub-Filter – damit die neuen Angebote auch gefunden werden.

Baden-Württemberg

Jein. Das Bildungsurlaubsgesetz in Baden-Württemberg sieht bisher offiziell keine Anerkennung von Online-Bildungsurlauben vor – das Ministerium empfiehlt aber auf seiner Webseite:

“Im Hinblick auf die derzeitige Situation rund um den Corona-Virus wird Arbeitgebern empfohlen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zu gestatten, wenn diese in Form eines Webinars durchgeführt wird. Dadurch ist die Gleichzeitigkeit der Arbeit von Lehrenden und Teilnehmern gewährleistet und es kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich an der Maßnahme teilnimmt.”

Bayern

Nein. Leider gibt es kein bayrisches Bildungsurlaubsgesetz.

Wenn Du informiert werden möchtest, wenn wir unsere Petition  “Bildungsurlaub Bayern” starten – trage Dich in unseren Newsletter ein.

Berlin

Jein. Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz sieht bisher offiziell keine Anerkennung von Online-Seminaren vor – eröffnet aber Möglichkeiten.

Demnach steht es Arbeitgebern frei, Freistellungen für angebotene Online-Seminare zu erteilen, um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern.

Beschäftigte müssen also ihren Arbeitgeber über die von ihnen geplante Online-, Webinar- oder Skypeform informieren und dessen Zustimmung einholen.

Brandenburg

Ja. In Brandenburg ist eine Antragsstellung für Online-Kurse so lange möglich, wie die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für die Weiterbildung relevante Einschränkungen vorsieht. Maximal aber bis Ende 2021.

Eine der Veraussetzungen dafür ist, dass ein Live-Austausch zwischen Kursleitung und Teilnehmenden über alle Unterrichtseinheiten durch einen Online-Konferenzraum gegeben ist.

Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung von Online-Bildungsurlauben sind hier aufgeführt.

Bremen

Ja. Online-Bildungsurlaub war in Bremen bereits vor Corona möglich. In Bremen steht die Kompetenzstärkung der Angestellten im Fokus – die didaktische Methode (Online- bzw. Präsenzunterricht) ist nachrangig.

Voraussetzung für Online-Bildungsurlaub ist jedoch: Die Anzahl der Unterrichtsstunden wird erfüllt (30 Wochenlektionen) und die Anwesenheit der Teilnehmenden ist nachvollziehbar (z.B. Protokoll, Kamera, regelmäßige Interaktion, …).

Hamburg

Jein. Das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz sieht bisher offiziell keine Anerkennung von Online-Bildungsurlauben vor – eröffnet aber Möglichkeiten.

Demnach steht es Arbeitgebern frei, Freistellungen für angebotene Online-Bildungsurlaube zu erteilen, um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern.

Beschäftigte müssen also ihren Arbeitgeber über die von ihnen geplante Webinare informieren und dessen Zustimmung einholen.

Auf der Webseite des Ministeriums heißt es:

“In dieser besonderen Situation gibt es aber informelle Möglichkeiten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die Teilnehmende mit ihren Arbeitgebern aushandeln können. Arbeitgebern steht es frei, individualvertragliche Vereinbarungen zu treffen und Freistellungen zu gewähren, um einzelne Mitarbeitende zu fördern. Wenn ein Arbeitgeber einer Online-Teilnahme im Rahmen einer solchen firmeninternen Vereinbarung zustimmt, steht dem nichts im Wege. Kursanbieter können für eine Online-Durchführung geeignete Kurse dann Ihren Teilnehmern mit diesen Bedingungen anbieten.”

Bildungsurlaub online

Hessen

Jein. Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz sieht bisher offiziell keine Anerkennung von Online-Bildungsurlauben vor – eröffnet aber Möglichkeiten.

Demnach steht es Arbeitgebern frei, Freistellungen für angebotene Online-Bildungsurlaube zu erteilen, um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern.

Beschäftigte müssen also ihren Arbeitgeber über den von ihnen geplanten Bildungsurlaub informieren und dessen Zustimmung einholen.

Mecklenburg-Vorpommern

Ja. Online-Bildungsurlaub ist bereits vor Corona möglich gewesen. Allerdings müssen dessen Konzept, Durchführung und Teilnahmenestätigung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales geprüft und anerkannt werden.

Deshalb gilt in Corona-Zeiten: Nur bereits anerkannte Online-Bildungsurlaube können auch als Online-Bildungsurlaub stattfinden. Präsenz-Bildungsurlaube können nicht einfach online durchgeführt werden: Für jede Online-Veranstaltung müssen die Anerkennungsvoraussetzungen vom Land Mecklenburg-Vorpommern neu geprüft werden.

Niedersachsen

Ja. Bildungsurlaube können zunächst bis zum 31.12.2020 auch als Online-Bildungsurlaube angeboten werden. Wichtig ist dabei, dass die Kurse die Mindeststundenzahl einhalten und die ordnungsgemäße Teilnahme nachgewiesen werden kann.

Mehr Informationen für Bildungsurlaub-Anbieter gibt hier.

NRW

Ja. NRW hat im April das COVID-Bewältigungsgesetz verabschiedet, welches anerkannten Anbietern (in NRW herrscht Trägeranerkennung) auch die Durchführung von Online-Bildungsurlauben ermöglicht. Allerdings zunächst zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2020.

Rheinland-Pfalz

Jein. Das Bildungsurlaubsgesetz von Rheinland-Pfalz sieht bisher offiziell keine Anerkennung von Online-Bildungsurlauben vor – eröffnet aber Möglichkeiten.

Demnach steht es Arbeitgebern frei, Freistellungen für angebotene Online-Bildungsurlaube zu erteilen, um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern.

Beschäftigte müssen also ihren Arbeitgeber über die von ihnen geplante Online-, Webinar- oder Skypeform informieren und dessen Zustimmung einholen.

Saarland

Ja. Bildungsurlaube können auch als Online-Bildungsurlaube angeboten werden. Wichtig ist dabei, dass die Webinare die Mindeststundenzahl einhalten und die ordnungsgemäße Teilnahme nachgewiesen werden kann.

Das Bildungsurlaubsgesetz des Saarlandes schließt Online-Bildungsurlaube als Webinare übrigens generell nicht komplett aus – auch außerhalb von Corona.

Sachsen

Nein. Leider gibt es überhaupt kein sächsisches Bildungsurlaubsgesetz.

Wenn Du informiert werden möchtest, wenn wir unsere Petition “Bildungsurlaub Sachsen” starten – trage Dich in unseren Newsletter ein.

Sachsen-Anhalt

Ja. Zwar gibt es keine offizielle Regelung, aber Online-Bildungsurlaube sollen bis Jahresende genehmigt werden, wenn die ordnungsgemäße Teilnahme nachgewiesen werden kann.

Schleswig-Holstein

Nein. Online-Bildungsurlaube werden in Schleswig-Holstein nicht anerkannt.

Thüringen

Ja. Bildungsurlaube können auch als Online-Bildungsurlaube angeboten werden. Wichtig ist dabei, dass die Kurse die Mindeststundenzahl einhalten und die ordnungsgemäße Teilnahme nachgewiesen werden kann.

Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz schließt Online-Bildungsurlaube als Webinare übrigens generell nicht komplett aus – auch außerhalb von Corona.

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