Ja, wichtig ist, dass das Seminar, welches du im Bildungsurlaub besuchen möchtest, offiziell in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
In den Bildungsurlaubsgesetzen der meisten Bundesländer ist die Wahlfreiheit bei der Seminarauswahl festgeschrieben (für die Sonderfälle Berlin und NRW lies Abschnitt zwei).
Die Wahlfreiheit besteht, da die Bundesländer die Inhalte der Seminare, die sie als Bildungsurlaub zertifieren, vorab bereits auf deren Mehrwert prüfen – indem sie zum Beispiel den Kursinhalt und das Kursziel prüfen.
Somit ist beispielseweise gesichert, dass ein Yoga-Seminar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmenden beiträgt – unter anderem durch praktische Übungen für den Alltag und das Erlernen praktischer Stressmangementtools. Es handelt sich nicht um eine einfach Sportveranstaltung.
Kurz: Ist ein Seminar offiziell als Bildungsurlaub in deinem Bundesland anerkannt, kannst du es wählen.
In den Bundesländern Berlin und NRW muss der Bildungsurlaub zumindest einen mittelbar wirkenden Vorteil auf die berufliche Tätigkeit haben.
Das bedeutet: Du kannst zum Beispiel nur einen Italienisch-Kurs besuchen, wenn du italienisch im Beruf benötigst. Seminare, welche die körperliche und mentale Gesundheit von Arbeitnehmenden fördern, zahlen jedoch auf das berufliche Potenzial ein.
Falls deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber an der Nützlichkeit eines Gesundheitsseminars zweifelt, kannst du argumentieren, dass es aufgrund des vielen Sitzens oder der Burn-out- und Stressprävention höchst professionell ist, in die eigene Gesundheit zu investieren.
Wichtig: Grundsätzlich sind viele Arbeitgeber:innen aber sehr offen und stimmen deinen Bildungsurlaubswünschen zu – wir empfehlen immer, zunächst kurz nachzufragen, bevor man sich einschränkt.
Bei offenen Fragen melde dich gerne bei uns unter: [email protected] – wir freuen uns von dir zu lesen!
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