Als Voraussetzung für die steuerliche Minderung muss ein objektiv nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen deiner beruflichen Tätigkeit und deinem Bildungsurlaub bestehen. Das heißt durch die Teilnahme am Seminar müssen sich deine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder sich ändernden Anforderungen angepasst haben.
So können z.B. Sprachkurse steuerlich geltend gemacht werden – aber auch ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept kann diese Voraussetzungen erfüllen! Dieser kann z.B. die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels fördern – so die Begründung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches bestätigt hat, dass ein Yoga-Kurs der Volkshochschule Berlin der beruflichen Weiterbildung dient (LArbG Berlin-Brandenburg vom 11.4.2019, 10 Sa 2076/18).
Bildungsmaßnahmen im Rahmen allgemeiner oder politischer Weiterbildungen, können jedoch nicht von der Steuer abgesetzt werden.