Bildungsurlaub NRW: Von Anspruch bis Antrag - alles was Du wissen musst
Wer sich über “Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen” informiert, bleibt oft unsicher zurück: Habe ich nun Anspruch auf Bildungsurlaub? Und wenn ja, wie beantrage ich die Freistellung beim Arbeitgeber? Und: Von Yoga-, Sprach- & EDV-Kursen bis hin zu Zeitmanagement-Seminaren – was darf ich buchen und habe ich überhaupt das beste Seminar für mich gefunden?
Wir sagen: Schluss damit und ab in die Weiterbildung! Wir helfen Dir:
Mit unserer Kurs-Übersicht den perfekten Bildungsurlaub zu finden
Zusätzlich zum Erholungsurlaub haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf jährlichen Bildungsurlaub. Das Arbeitsentgelt wird während dieser Zeit vom Arbeitgeber weitergezahlt.
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer
Auszubildende
keine Beamte
Voraussetzung
Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
Wie viel Anspruch habe ich?
Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Was darf ich buchen?
Kurse zur politischen oder beruflichen Weiterbildung
In NRW anerkannte Anbieter bieten auch: Sprachkurse, Yogakurse, EDV-Weiterbildungen, …
Einschränkung Auszubildende: Nur Veranstaltungen zur politischen Bildung
Veranstaltungsort
In NRW darf Bildungsurlaub darf maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden
Fristen + Formalitäten
Arbeitnehmer: Antragsstellung beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Arbeitgeber: Antragsablehnung innerhalb von 3 Wochen
Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
Urlaubsanträge von Kollegen
Weniger als 10 Mitarbeiter: Es besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub
Bis zu 50 Mitarbeiter: Anspruch auf 10 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
Kostenübernahme
Kursgebühren sind selbst zu tragen – jedoch wird Bildungsurlaub durch bezahlten Sonderurlaub durch Deinen Arbeitgeber indirekt gefördert
Seminarkosten sind in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer absetzbar
Zusätzlich zum vertraglich festgelegten Erholungsurlaub haben Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub – dies regelt das Bildungsurlaubsgesetz NRW.
Auf diese Weise unterstützt der Staat die Eigeninitiative von Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen. Der Vorteil für Arbeitnehmer neben dem Extra-Urlaub zur persönlichen Weiterentwicklung: Das Gehalt wird während der Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung vom Arbeitgeber weitergezahlt.
Bildungsurlaub – was ist das?
Zusätzlich zum Erholungsurlaub haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf jährlichen Bildungsurlaub. Das Arbeitsentgelt wird während dieser Zeit vom Arbeitgeber weitergezahlt.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?
Bildungsurlaub NRW ist für alle Beschäftigten und Auszubildenden mit Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Beamte können leider keinen Bildungsurlaub in NRW in Anspruch nehmen.
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer
Auszubildende
keine Beamte
Voraussetzung
Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
Wie viele Tage Bildungsurlaubsanspruch stehen mir zu?
Du möchtest im Bildungsurlaub Englisch lernen oder Yoga machen? Na dann, los!
Bei Vollbeschäftigung stehen Arbeitnehmern fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr für anerkannte Bildungsurlaube zu. Der Anspruch von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren kann auf zehn Tage zusammengefasst werden. Bei Teilzeitbeschäftigung passt sich der Anspruch dementsprechend an.
Einschränkung: Auszubildende haben diese Möglichkeit leider nicht. Wer in der Ausbildung die Bildungsfreistellung NRW nutzen möchte, kann dies nur einmalig für fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit tun – der Bildungsurlaub muss zudem in den ersten zwei Dritteln der Ausbildung genommen werden.
Wie viel Anspruch habe ich?
Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Bildungsurlaub NRW: Welche Angebote darf ich buchen?
Das Bildungsurlaubsgesetz NRW erlaubt Arbeitnehmern per Gesetzestext Bildungsurlaube zur politischen oder beruflichen Weiterbildung. Anerkannt werden in NRW – anders als in anderen Bundesländern – allerdings die Seminarabieter und nicht einzelne Veranstaltungen.
Manche Träger bieten auch Veranstaltungen als Bildungsurlaub an, die auf den ersten Blick zunächst vielleicht nur einen indirekten Bezug zur Arbeit haben – zum Beispiel Stressbewältigungs- oder Rhetorikseminare.
Du kannst in Deinem Bildungsurlaub NRW also beispielsweise:
Dich mit spannenden gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen
Dich beruflich weiterqualifizieren
Bei anerkannten Trägern in deren Seminaren mit Yoga, Qi Gong & Co. Stress abbauen
Einen Sprachkurs im In- oder Ausland buchen und so Spanisch, Französisch oder Englisch in Deinem Bildungsurlaub NRW lernen
In Persönlichkeitsentwicklung investieren
Einschränkung für Auszubildende: Weiterbildungsurlaub NRW wird während der Ausbildungszeit nur für Seminare zur politischen Bildung erlaubt.
Was darf ich buchen?
Kurse zur politischen oder beruflichen Weiterbildung
Anerkannt sind auch: Sprachkurse, Yogakurse, EDV-Weiterbildungen, …
Einschränkung Auszubildende: Nur Veranstaltungen zur politischen Bildung
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Als einziges Bundesland schreibt das Weiterbildungsgesetz NRW vor, dass der Veranstaltungsort maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt liegen darf.
Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an NS-Gedenkstätten.
Veranstaltungsort
In NRW darf Bildungsurlaub darf maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden
Bildungsurlaub in Niedersachsen beantragen: Fristen + Formalitäten
Die Antragsstellung beim Arbeitgeber sollte so früh wie möglich, aber mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich erfolgen.
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, muss das innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Antrag geschehen.
Fristen + Formalitäten
Arbeitnehmer: Antragsstellung beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Arbeitgeber: Antragsablehnung innerhalb von 3 Wochen
2020 Bildungsurlaub in NRW oder im Ausland machen? Jetzt anerkannte Seminare finden!
Bildungsurlaub steht Dir laut Bildungsurlaubsgesetz NRW zu. Der Arbeitgeber darf Deinen Antrag nur ablehnen, wenn im beantragten Zeitrahmen zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder wenn Urlaubsanträge anderer Kollegen entgegenstehen.
Zudem besteht Anspruch auf Bildungsurlaub nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Und in Betrieben bis zu 50 Beschäftigten dürfen nur zehn Prozent der Mitarbeiter pro Jahr Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Hat Dein Arbeitgeber Dich des Weiteren bereits in diesem Jahr für eine betrieblich veranlasste Bildungsveranstaltung bezahlt freigestellt, dann kann er davon bis zu zwei Tage auf Deinen Freistellungsanspruch anrechnen. Das muss er Dir aber mindestens sechs Wochen vor Beginn Deines Bildungsurlaubs mitteilen.
Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?
Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
Urlaubsanträge von Kollegen
Weniger als 10 Mitarbeiter: Es besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub
Bis zu 50 Mitarbeiter: Anspruch auf 10 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
Wird die Teilnahme an Bildungsurlaubsseminaren gefördert?
Seminargebühren sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für Unterkunft, Fahrt und Verpflegung sind vom Teilnehmenden selbst zu tragen.
Aber: Mit Bildungsurlaub investierst Du in Deine persönliche, berufliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung – während Dein Arbeitgeber für die Dauer der Veranstaltung Dich freistellt und Dein Arbeitsentgeld weiter zahlt.
Im Übrigen sind Seminarkosten Werbungskosten und in vielen Fällen von der Steuer absetzbar.
Kostenübernahme
Kursgebühren sind selbst zu tragen – jedoch wird Bildungsurlaub durch bezahlten Sonderurlaub durch Deinen Arbeitgeber indirekt gefördert
Seminarkosten sind in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer absetzbar
Beantragung ganz einfach: In 4 Schritten zum Bildungsurlaub
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