Lohnfortzahlung im Bildungsurlaub? Du fragst dich, ob du Anspruch auf Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Rahmen von Bildungsurlaub hast? Um es vorwegzunehmen: ja, wenn deine Arbeitgeber:in dir Bildungsurlaub gewährt, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Die Kosten für dein Seminar im Rahmen von Bildungsurlaub teilst du dir sozusagen mit deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in. Du kommst für Seminargebühren, Unterkunft etc. auf – dein:e Arbeitgeber:in zahlt dir für die Dauer deines Seminars den Lohn weiter.
Der Bildungsurlaub wird im Übrigen nicht vom Erholungsurlaub abgezogen.
In 14 von 16 Bundesländern (wie z.B. in NRW, Baden Württemberg, Hessen oder Niedersachsen) haben Arbeitnehmer:innen gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub (auch genannt Bildungsfreistellung oder Bildungszeit). Das sind in der Regel fünf Tage pro Jahr, wenn man an 5 Tagen in der Woche Vollzeit arbeitet. In vielen Bundesländern kann der Anspruch aus 2 Jahren zusammengefasst oder übertragen werden.
Die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer geben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, deren Motivation zum lebenslangen Lernen zu unterstützen, ohne dass dafür Urlaubstage oder Freizeit geopfert werden müssen. Schwerpunkte und Art der Weiterbildung im Rahmen von Bildungsurlaub kannst du als Arbeitnehmer:in größtenteils selber bestimmen und dadurch neue Erfahrungen sammeln. Von deinen neu gewonnenen Kompetenzen profitiert natürlich auch dein: Arbeitgeber:in.
Die Seminarkosten für deinen Bildungsurlaub kannst du im Übrigen oftmals auch von der Steuer absetzen – wie das genau geht, erfährst du hier.