Bildungsurlaub Gesetz Mecklenburg-Vorpommern: Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in MV
- Auszubildende
- Landesbeamte
Mecklenburg Vorpommern Bildungsurlaub: Wie viel Anspruch habe ich?
- In Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in zwei Jahren – der Zweijahreszeitraum startet dabei immer mit einem ungeraden Kalenderjahr
- Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Bildungsurlaub Mecklenburg Vorpommern: Was darf ich buchen?
- Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung
- Beispiele für anerkannte Bildungsurlaube in Mecklenburg-Vorpommern: Sprachkurse, Marketing-Fortbildungen, Seminare zur Stressbewältigung, Yoga, Kommunikationstrainings, …
- Einschränkung Auszubildende: Nur Kurse zur politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung
- Einschränkung Landesbeamte: Nur Kurse zur politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung
Bildungsurlaub Mecklenburg Vorpommern: Wo können Seminare stattfinden?
- Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern, anderen Bundesländern oder im Ausland
Bildungsurlaub beantragen MV: Fristen & Formalitäten
- Arbeitnehmer und Auszubildende: Informieren Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich
- Arbeitgeber: Schriftliche Ablehnung unter Angabe von Gründen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bildungsurlaub Mecklenburg Vorpommern: Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?
- Zwingende betriebliche Belange
- Sozial wichtige Urlaubsansprüche von Kolleg:innen
- In Betrieben bis 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf 30% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
- Ab 20 Mitarbeitenden: Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
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