Bildungsurlaub in Bayern – mit Bildungsurlaub unterstützt der Staat die Eigeninitiative von Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen. Dazu gewähren einzelne Bundesländer bezahlten Extra-Urlaub (bis zu zehn Tage in zwei Jahren) für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen.
In Bayern Bildungsurlaub zu machen ist leider – genauso wie in Sachsen – nicht möglich. In diesen Bundesländern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.
Auch wenn Bildungsurlaub in Bayern nicht per Gesetz einforderbar ist, schadet es nicht beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nachzufragen.
Für diesen Fall:
Viele Arbeitgeber:innen erkennen den Mehrwert von Bildungsurlaub und ermöglichen Dir auch ohne Gesetzesanspruch die Zeit, um die eigene Weiterbildung zu investieren.
Bildungsurlaub ist nicht nur einfach mehr Urlaub, sondern eine einzigartige Chance von Arbeitnehmer:innen sich beruflich, persönlich und gesundheitlich weiterzubilden. Denn wann hat man sonst wirklich einmal die Zeit etwas Neues zu lernen?
Deshalb planen wir eine Petition mit der Forderung Bildungsurlaub auch Beschäftigten in Bayern und Sachsen per Gesetz zu ermöglichen. Auch die Gewerkschaft ver.di hat diesen Misstand bereits auf dem Schirm und fordert ein bayrischen Bildungsurlaubsgesetz.
Du willst an der Petition teilnehmen?
Wenn Du erfahren willst, wann wir unsere Petiton starten, dann schreibe uns eine Mail mit Deinem Namen an: [email protected]