Laut dem Berliner Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmende und Auszubildende mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Hauptstadt auch Bildungsurlaubsanspruch in Berlin. Entscheidend ist der Hauptfirmensitz.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin besteht erstmals, sobald das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Beamte haben leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin – sie werden im Berliner Bildungsurlaubsgesetz nicht erwähnt.
Du möchtest im Bildungsurlaub Englisch lernen oder Yoga machen? Na dann, los!
Denn wer Vollzeit arbeitet, dem spricht das Bildungszeitgesetz Berlin fünf bezahlte Arbeitstage für Bildungsurlaub pro Jahr zu. Der Anspruch von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren kann auf zehn Tage zusammengefasst werden. Dafür kann im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr eine Zusammenlegung des Anspruchs auf zehn Arbeitstage erfolgen. (Das heißt: Du kannst Deinen Anspruch von 2023 in 2022 ziehen).
Wurde der Anspruch auf Bildungszeit innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, kann der verbleibende Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
Bei Teilzeitbeschäftigung passt sich der Anspruch dementsprechend an.
Das Berliner Bildungszeitgesetz erlaubt Arbeitnehmenden per Gesetzestext Bildungsurlaube zur politischen oder beruflichen Weiterbildung.
Es werden thematisch jedoch auch Veranstaltungen in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt, die auf den ersten Blick zunächst vielleicht nur einen indirekten Bezug zur Arbeit haben – zum Beispiel Stressbewältigungs- oder Rhetorikseminare.
Du kannst in Deinem Bildungsurlaub Berlin also beispielsweise:
- Dich mit spannenden gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen
- Dich beruflich weiterqualifizieren
- Mit Yoga, Qi Gong & Co. Stress im Bildungsurlaub abbauen und Deiner Gesundheit etwas Gutes tun
- Einen Sprachkurs im In- oder Ausland buchen und so Spanisch, Französisch oder Englisch in Deinem Bildungsurlaub Berlin lernen
- In Persönlichkeitsentwicklung investieren
Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaub-Angebots sind dem Arbeitgeber nach Berliner Bildungsurlaubsgesetz mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Wird der Antrag vom Arbeitgeber abgelehnt, muss dies innerhalb von vierzehn Tagen nach Antragsstellung unter Darlegung der Gründe schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bildungsurlaub steht Dir laut Berliner Bildungszeitgesetz zu. Der Arbeitgeber darf Deinen Antrag nur ablehnen, wenn im beantragten Zeitrahmen zwingende betriebliche Belange oder sozial wichtge Freistellungsansprüche von Kolleg:innen anstehen.
Zudem müssen Kleinbetriebe von nicht mehr als 20 Beschäftigten keinen Bildungsurlaub gewähren. Außerdem hast Du keinen Bildungsurlaubsanspruch, wenn zehn Prozent der sämtlichen Anspruchsberechtigten die ihnen zustehende Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt bekommen haben.
Seminargebühren sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für Unterkunft, Fahrt und Verpflegung sind vom Teilnehmenden selbst zu tragen.
Aber: Mit Bildungsurlaub investierst Du in Deine persönliche, berufliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung – während Dein Arbeitgeber für die Dauer der Veranstaltung Dich freistellt und Dein Arbeitsentgeld weiter zahlt.
Im Übrigen sind Seminarkosten Werbungskosten und in vielen Fällen von der Steuer absetzbar.
Des Weiteren sind viele Präventions-Bildungsurlaube zum Thema Rückengesundheit oder Stressmangement nach §20 Sozialgesetzbuch V zertifiziert und werden von Krankenkassen bezuschusst: Hier erklären wir Dir alles, was Du wissen musst.