Bildungsurlaub SH ist für Arbeitnehmende und Auszubildende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein. Auch Landesbeamt:innen und Landesrichter:innen können – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – Bildungsurlaub SH beantragen.
Voraussetzung: Das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
Du möchtest im Bildungsurlaub Englisch lernen oder mit einem Seminar gezielt deine körperliche oder mentale Gesundheit stärken, um den Anforderungen deines Berufslebens kraftvoll zu begegnen? Na dann, los!
Denn wer Vollzeit arbeitet, dem spricht das Bildungsurlaubsgesetz Schleswig-Holstein fünf bezahlte Arbeitstage für Bildungsurlaub pro Jahr zu. Bei Teilzeitbeschäftigung passt sich der Anspruch dementsprechend an.
Die Zusammenfassung von zwei Jahren für längere Seminare ist möglich – das nennt sich “Verblockung”. Ob eine Verblockung erforderlich ist, richtet sich nach der Art der Veranstaltung und ist vom Träger der Veranstaltung im Rahmen des behördlichen Anerkennungsverfahrens nachzuweisen. Bei uns haben alle Seminare, die für Schleswig-Holstein über zehn Tage anerkannt sind, solch eine Anerkennung.
Wichtig: Du kannst nur wirksam “verblocken”, wenn du deinen Bildungsurlaubsanspruch im laufenden Jahr nicht verbrauchst und noch vor dem 30. September bei deinem Arbeitgebenden die Übertragung des Freistellungsanspruches auf das Folgejahr anmeldest. Unterbleibt diese Mitteilung, ist im Folgejahr die rückwirkende Verblockung mit dem Bildungsfreistellungsanspruch des Vorjahres nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden möglich.
Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann eine Verblockung auch im Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre erfolgen.
Bildungsurlaub SH erlaubt Arbeitnehmern per Gesetzestext Bildungsurlaube zur allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung – und der Qualifizierung für Ehrenämter.
Thematisch werden auch Veranstaltungen in Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt, die auf den ersten Blick keinen direkten, aber einen mittelfristigen Bezug zur Arbeit haben – zum Beispiel Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit.
Du kannst frei wählen, was für ein Seminar du im Bildungsurlaub besuchen möchest – wichtig ist nur, dass das Seminar auch offziell als Bildungsurlaub von deinem Bundesland anerkannt ist. Denn vor der Zertifizierung als Bildungsurlaub überprüft das Ministerium alle Seminare auf deren Inhalte und deren Mehrwert – erst dann bekommt ein Kurs die Anerkennung als Bildungsurlaub. In unserer Kurssuche findest du offziell in Schleswig-Holstein anerkannte Bildungsurlaubskurse.
Du kannst in deinem Bildungsurlaub Schleswig-Holstein also beispielsweise:
- dich mit spannenden gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen
- dich für deinen Job weiterqualifizieren
- lernen mit z.B. Yoga, Wandern & Co. Stress im Berufsalltag abzubauen und deiner Gesundheit etwas Gutes tun
- einen Sprachkurs im In- oder Ausland buchen und so dein Spanisch, Französisch oder Englisch im Bildungsurlaub Schkeswig-Holstein verbessern
- in die Entwicklung deiner Persönlichkeit investieren
Für deinen Bildungsurlaub Schleswig-Holstein ist nur maßgeblich, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt ist – wo sie stattfindet, wird nicht eingeschränkt.
Manche Anbietende bieten beispielsweise neben Sprachkursen in Kiel auch Sprachkurse auf Kuba oder in Spanien an. Mit unserer Filterfunktion kannst Du deshalb auch ganz konkret nach Bildungsurlauben im Ausland suchen.
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgebernden eingereicht werden. Hierbei ist die Anerkennung der Veranstaltung nachzuweisen durch deren Anerkennungsbescheid – diesen bekommst du direkt vom Anbietenden zugesendet, um ihn zusammen mit dem Antrag auf Bildungsurlaub einzureichen.
Eine Ablehnung von Arbeitgeberseite hat unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen zu erfolgen.
Bildungsurlaub steht dir laut Bildungsurlaubsgesetz Schleswig-Holstein zu. Der Arbeitgebende darf deinen Antrag nur ablehnen, wenn dem beantragten Zeitrahmen betriebliche oder dienstliche Gründe im Weg stehen und wenn Urlaubswünsche anderer Beschäftigter sozial Vorrang verdienen.