Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

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Mehrfachauswahl möglich
Zeitdauer
Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz haben fast alle Angestellten Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr – zusätzlich zum normalen Urlaub. Durch das Recht auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz hast du die Möglichkeit dich beruflich und persönlich weiterzubilden.

Hier erhältst du alle Infos zu deinem Anspruch auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2026 und 2027 verständlich aufbereitet. Zusätzlich findest du hier das größte Angebot an anerkannten Kursen und Tipps zur Vorgehensweise der Antragstellung bei deinem Arbeitgeber.

Finde hier deinen Bildungsurlaub aus über 30.000 Kursen

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Alle Infos zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Bildungsurlaube sind Seminare, die offiziell als “Bildungsurlaub” anerkannt sind. Dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt im Bildungsurlaub weiter. In Rheinland-Pfalz wird Bildungsurlaub auch Bildungszeit genannt.

Zeitraum

5 Tage pro Jahr

Abgabefrist des Antrags

6 Wochen vor Beginn des Seminars

Mindestdauer der Anstellung

6 Monate

Ja – Du hast du die Möglichkeit, dich für bis zu  5 Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um Bildungsurlaub zu nutzen.

Voraussetzung ist, dass sich dein Hauptarbeitsort oder deine Ausbildungsstätte in Rheinland-Pfalz befindet, und du seit mindestens 6 Monaten bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt bist.

Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Rheinland-Pfalz ebenfalls für Landesbeamte und Landesrichter (Bundesbeamte sind ausgenommen).

Du hast das Recht, jedes Jahr bis zu 5 Tage Bildungsurlaub zu nehmen – oder 10 Tage aus zwei Jahren zusammenzulegen (wie das funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt).

Du erhältst während deiner Bildungszeit dein reguläres Gehalt weiter. Die Kosten für den Kurs und eine eventuelle Unterkunft zahlst du, jedoch kannst du diese Kosten steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu findest du in diesem Artikel. Es gibt noch weitere Förderungsmöglichkeiten. Diese findest du in diesem Artikel.

Das Recht auf Bildungsurlaub gilt für Vollzeit- als auch für Teilzeitstellen. Die Zeit wird entsprechend deinen Arbeitstagen pro Woche angepasst. Die genaue Berechnung bei Teilzeit findest du hier.

Rheinland-Pfalz ermöglicht es dir 10 Tage Bildungsurlaub im Zeitraum von zwei Kalenderjahren zu nehmen (insoweit du an 5 Tagen in der Woche arbeitest). Achtung: Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres (bspw. 2023, 2025, 2027,…) und endet mit dem darauffolgenden geraden Jahr. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr gestartet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungszeit in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage.

Auszubildende in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Bildungszeit für fünf Arbeitstage pro Ausbildungsjahr, wenn dadurch das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird

Du hast deinen Anspruch auf Bildungsurlaub innerhalb des Zweijahreszeitraums nicht genutzt? Im Einvernehmen mit dem Arbeitgebenden kann diese auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden.

Stelle den Antrag auf deinen Bildungsurlaub schriftlich mindestens 6 Wochen bevor der Bildungsurlaubskurs beginnt. Sollte dein dein Arbeitgeber deinen Antrag ablehnen wollen, muss er dir das bis spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitteilen.

Den Antrag auf Bildungsurlaub erhältst du von uns automatisch, wenn du bei uns eine Buchungsanfrage für einen Kurs gestellt hast.

Dem Gesetz nach sollst deinem Antrag an deinen Arbeitgeber noch folgende Informationen beilegen:

  • Einen Nachweis, dass das von dir gewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist. Lege dafür eine Kopie des behördlichen Anerkennungsbescheides mit bei. Diese schickt dir der Veranstalter des Bildungsurlaubs und erhält Informationen über Inhalt, Zeitraum und die durchführende Einrichtung.
  • Nach dem Bildungsurlaub reichst du eine Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung beim Arbeitgeber ein. Diese erhältst du auch vom Seminaranbieter.

Damit du bestens vorbereitet bist für das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, findest du hier gute Argumente für Bildungsurlaub.

Auf Bildungsurlauber.de findest du über 30.000 Kurse. Alle Seminare für Rheinland-Pfalz sind auch offiziell als Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz anerkannt: Bildungsurlaub Angebote

Die Kurse sind darauf ausgelegt, deine beruflichen und persönliche Entwicklung zu fördern. Laut Gesetz dient Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Für dich ist nur wichtig: Du kannst frei aus allen offiziell anerkannten Bildungsurlaubs-Kursen dein Wunschseminar wählen.

Es muss keinen Bezug zum Job geben. Thematisch werden auch Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaub anerkannt, die auf den ersten Blick keinen direkten, aber einen mittelfristigen Bezug zur Arbeit haben – zum Beispiel Seminare rund um mentale und körperliche Gesundheit.

Die Seminare können weltweit stattfinden.

Einschränkung: Auszubildende dürfen nur an Bildungsurlaubsseminaren zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung und Ehrenamtsqualifitzierung teilnehmen.

Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag auf Bildungsfreistellung nur ablehnen, wenn

  • es aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich ist, dich freizustellen (z.B. extreme Personalknappheit oder Projektfristen)
  • genehmigte Urlaubsanträge von Kollegen entgegenstehen.
  • wenn ihr nur 5 Mitarbeiter im Betrieb seid. Dann hast du keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung
  • außerdem muss dein Arbeitgeber höchstens 20 % der Mitarbeiter Bildungsurlaub pro Jahr gewähren.

Wenn dir dein Bildungsurlaub im laufenden Zweijahreszeitraum nicht gewährt wurde, wird dein Anspruch auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen. Eine nochmalige Ablehnung ist dann aufgrund zwingender betrieblicher oder dienstliche Belange unzulässig.

Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz:

Am 01.03.2026 ist das neue Landesbildunhszeitgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten – wesentliche Änderungen sind beispielsweise, dass nun auch die Weiterbildung fürs Ehrenamt im Bildungsurlaub stattfinden kann sowie Online- und Hybrid-Formate nun auch anerkennungsfähig sind.

Das Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz zum Nachlesen.

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