Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX Teil 2) Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub:
Juristische Weiterbildung für Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Pflegeberufe und Betreuer
AKADEMIE RECHT… eine erica gilb AKADEMIE
bildet Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Berufe in sozialrechtlichen Rechtsgebieten (SGB) aus und fort. Fundierte sozialrechtliche Kenntnisse sind für diese Berufsgruppen heute wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit, nachdem neben den klassischen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern die Bereiche der Beantragung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen immer wichtiger werden.
Schwerpunkte des Grundlagenseminars zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind:
- Anspruchsvoraussetzungen der „neuen“ EGH im SGB IX sowie § 35a SGB VIII
- Neuregelungen zu den leistungsberechtigten Personen nach SGB IX
- Leistungsumfang in den jeweiligen Rehabilitationsbereichen:medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben sowie soziale Teilhabe (§§ 5, 6 SGB IX)
- Darstellung des Leistungsrechts, Abgrenzung zu anderen Reha- und Sozialleistungsträgern
- Rechtsgrundlagen der EGH im SGB IX und SGB VIII
- Abgrenzung zu konkurrierenden Leistungen gegenüber anderen Reha- und Sozialleistungsträgern
- Abgrenzung der EGH zu Leistungen der Pflege nach SGB XI und sonstigen Leistungen nach SGB XII – Bedeutung des § 13 IV SGB XI – Bündelungsfunktion der EGH
- ICF-Klassifizierung und Lebenslagenmodell
- Markante Bedarfspositionen: Schulassistenzen, Integrationshelfer, Schulbegleiter, Assistenzwohnmodelle zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Arbeitsleben und Budgets für Arbeit und Bildung
- Neuregelung beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der neuen Eingliederungshilfe
- Auswirkungen der Trennung von Fach- und Grundsicherungsleistungen
- Zuständigkeiten und Kostenträgerschaft
- landesrechtliche Regelungen zur Eingliederungshilfe im Rahmen der Umsetzungsbegleitung
Seminar-Ziel
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befindet sich im Umbruch:
Nach Verabschiedung des BTHG verbleibt sie noch bis 2020 als Kapitel 6 im SGB XII, nimmt aber bereits im Vorgriff auf den Zeitenwechsel neue Strukturen an. Deutlich erhöhte Vermögensfreigrenzen, umfassende Neuregelungen für das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung verändern die bisherigen Regelungen, während bewährte Rahmenbedingungen weiter gelten.
Im Seminar werden die rechtssystematischen Grundlagen der bisherigen Eingliederungshilfe (EGH) und ein eingehender Ausblick auf die Reformen durch das BTHG erörtert.
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