Gepr. Industriefachwirt/in (IHK) in 25 Tagen Region Stuttgart Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub:
Geprüfte/r Industriefachwirt/in (IHK) in 25 Tagen
Zielsetzung:
Die Weiterbildung zum/zur geprüften Industriefachwirt/-in (IHK) hat sich in den letzten Jahren zu einem in der Wirtschaft anerkannten Sprungbrett für Mitarbeiter in Industrieunternehmen aller Größenordnungen entwickelt.
Als Industriefachwirt sind Sie ein Branchenspezialist, der beides erfüllt: praktische Berufserfahrung kombiniert mit fundiertem Fachwissen. Ihr Knowhow im kaufmännischen und produktiven Bereich ermöglicht es Ihnen, qualifizierte Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen. Sie übernehmen Leitungs- und Führungsaufgaben im mittleren Management und haben Mitarbeiterverantwortung. Damit bietet der Industriefachwirt eine echte Karrierechance bei gutem Gehalt.
Die Aufstiegsfortbildung „Geprüfte/r Industriefachwirt/Industriefachwirtin (IHK)“ (Bachelor Professional of Management for Industry (CCI)) baut auf Ihren praktischen Berufserfahrungen auf und versetzt Sie in die Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben in allen Bereichen eines Industrieunternehmens zu übernehmen.
Der Abschluss “geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK” entspricht der DQR-Stufe 6.
Inhalte:
Im Lehrgang Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) werden folgende Themen vermittelt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
– Volks- und Betriebswirtschaft
– Rechnungswesen
– Recht und Steuern
– Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
– Wissens- und Transfermanagement
– Finanzwirtschaft im Unternehmen
– Prodktionsprozesse
– Marketing und Vertrieb
– Führung und Zusammenarbeit
Nach Bestehen der Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind Sie vom schriftlichen
Teil der Ausbilderprüfung befreit. Sie können mit 2 zusätzlichen Unterrichtstagen die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (AdA) ablegen!
Lehrgangsablauf:
Der Lehrgang Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) bereitet die Teilnehmer in 25 Seminartagen auf die IHK-Abschlussprüfung vor. Die Seminare finden vorwiegend am Wochenende statt.
Lehrgangsgebühr
EUR 3.295,– (Ratenzahlung ohne Aufpreis möglich)
auf Wunsch: zzgl. EUR 195– für AdA (Berufs- und Arbeitspädagogik), siehe Inhalte
inkl. kompletter Seminarunterlagen
inkl. Karteikartensystem als Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung
inkl. Audio-CD’s zur Stoffwiederholung
inkl. aller Seminargetränke
(zzgl. Prüfungsgebühr der IHK)
kostenloser Probeunterricht:
Nach Ihrer Anmeldung können Sie uns 2 Seminartage lang kostenlos testen – erst nach dem 2. Seminartag wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Weitere Informationen und Einblick in die Seminarunterlagen erhalten Sie bei unseren Infoabenden.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Prüfung bei der IHK ablegen zu können, muss folgende Zulassungsvoraussetzung erfüllt sein:
Eine abgeschlossene und anerkannte 3-jährige Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf. Andernfalls benötigen Sie zusätzlich ein Jahr Berufspraxis. Sollte Ihr anerkannter Ausbildungsberuf weniger als 3 Jahre in Anspruch genommen haben, müssen Sie eine 2-jährige Berufspraxis nachweisen. Unabhängig von einer Ausbildung werden Sie übrigens auch zur Prüfung zugelassen, wenn Sie 4 Jahre Berufserfahrung nachweisen könnnen. Die geforderte Berufserfahrung sollte allerdings einen Bezug zur Praxis eines Industriefachwirts aufweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der IHK als zuständige Stelle. Lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Beginn der Weiterbildung durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Am Kurs Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Wirtschaftsfachwirt-Prüfung vor der IHK ablegen will, muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
(1) Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes / einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Lehrgangsbeginn durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) erfüllen.
Als Bildungsurlaub anerkannt in folgenden Bundesländern
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