Bildungsurlaub Beamte

Bildungsurlaub für Beamte – alle Infos zu Gesetzen und Anspruch

Dein Anspruch auf Bildungsurlaub (auch genannt Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) hängt davon ab, in welchem Bundesland Du als Beamter angestellt bist. In vielen Bundesländern (wie z.B. Baden Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen) gibt es entsprechende Gesetze, Verordnung oder Richtlinien, welche es Landesbeamten ermöglichen Bildungsurlaub wahrzunehmen. Das heißt sie erhalten für eine Weiterbildung im Rahmen von Bildungsurlaub Sonderurlaub bei Lohnfortzahlung. In der Regel sind das 5 Tage pro Jahr. In anderen Bundesländern haben Beamte hingegen kein Recht auf Bildungsurlaub (wie z.B. in NRW, Brandenburg, Bayern, Sachsen oder Niedersachsen).

Die exakten Regelungen zu jedem Bundesland haben wir im Folgenden für Dich zusammengestellt. Grundlage hierfür bilden die jeweiligen Bildungsurlaub Gesetze bzw. Verordnungen der Bundesländer. Für Tarifbeschäftigte der Bundesländer gelten im Übrigen die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub. Erfahre im Folgenden auch, ob Du als Bundesbeamter Anspruch auf Bildungsurlaub hast.

Beamte welche Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung haben, finden auf Bildungsurlauber.de zahlreiche Angebote aus den unterschiedlichsten Themenbereichen.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Beamte Anspruch auf Bildungszeit. In Baden-Württemberg wird Bildungsurlaub im Übrigen Bildungszeit genannt, diese ist im § 2 Abs. 2 Nr. 1 Bildungszeitgesetz-Baden-Württemberg i.V.m. § 1 Landesbeamtengesetz geregelt. Hier der Auszug aus dem Gesetzestext: “§ 2 Anspruchsberechtigte (2) 1. Beamtinnen oder Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes und 2. Richterinnen oder Richter des Landes Baden-Württemberg im Sinne des § 2 Absatz 1 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes”. Beamte haben somit das Recht auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend weniger), eine Übertragbarkeit auf Folgejahre ist nicht möglich.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Bayern

In Bayern haben Beamte keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das liegt daran, dass in Bayern generell kein Bildungsurlaub möglich ist, da entsprechende gesetzliche Regelungen noch nicht geschaffen wurden. Wenn Du informiert werden möchtest, wenn wir unsere Petition  “Bildungsurlaub Bayern” starten – trage Dich in unseren Newsletter ein.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Berlin

Beamte haben Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin. Zwar werden diese im Bildungsurlaubsgesetz nicht erwähnt, dafür findet sich eine entsprechender Passus in der  „Sonderurlaubsverordnung aus besonderen Anlässen“ (SurlVO). Dem Gesetz zufolge kann Sonderurlaub unter anderem für Zwecke der staatspolitischen Bildung beantragt werden. Hier der Auszug aus dem Gesetz: “SurlVO § 4 (1) Dem Beamten kann aus folgenden Anlässen Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen: 1. für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die a) förderungswürdigen staatspolitischen Zwecken dienen; wird die Veranstaltung nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt, muss die Förderungswürdigkeit von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin oder der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt worden sein, oder b) gemäß § 11 Abs. 1 des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes als anerkannt gelten oder anerkannt worden sind und der Beamte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.”

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob der von dir gewählte Bildungsurlaub gesetzeskonform ist, dann einfach den Bildungsurlaub bei der Personalstelle deines Arbeitgebers beantragen, diese leitet die Informationen weiter an die oben genannten Stellen zur Prüfung.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Brandenburg

Beamte und Richter haben in Brandenburg keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub ist in Brandenburg im Übrigen bekannt unter dem Namen Bildungsfreistellung. Weder im Bildungsfreistellungsgesetz noch in der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg ist eine entsprechende Regelung getroffen, welchen Beamten in Brandenburg Bildungsurlaub ermöglicht.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Bremen

Beamte und Richter haben in Bremen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub (in Bremen bekannt als Bildungszeit) nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz. Stattdessen lässt sich ein Anspruch über die Bremische Urlaubsverordnung (BremUrlVO) ableiten: “§ 22 Urlaub für staatsbürgerliche, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche oder sportliche Zwecke – (1) In folgenden Fällen kann der Dienstvorgesetzte Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewähren, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen: 2. für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen; die Förderungswürdigkeit muß von der obersten Dienstbehörde anerkannt worden sein, es sei denn, daß bereits der Bund oder ein anderes Land die Förderungswürdigkeit anerkannt hat.”

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Hamburg

Beamte und Richter haben in Hamburg keinen Anspruch auf Bildungsurlaub (in Hamburg genannt Bildungsfreistellung) nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz. Für Hamburger Beamte kommt vielmehr die Richtlinie über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) zum tragen. Hier der Auszug aus dem Gesetz: “Nr. 6 Sonderurlaub zur Teilnahme an Bildungs- und sonstigen Veranstaltungen – (1)  Sonderurlaub  unter  Belassung  der  Bezüge  kann bewilligt werden zur Teilnahme an  a)  nach  §  15  des  Hamburgischen  Bildungsurlaubsgesetzes  vom  21.  Januar 1974  (Hamburgisches  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  1974  Seite  6),  zuletzt geändert  am  15.  Dezember  2009  (Hamburgisches  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  2009  Seite  444,  448),  in  der  jeweils  geltenden  Fassung,  anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen”. Demnach haben Beamte und Richter das Recht auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Hessen

Beamte und Richter haben in Hessen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub. Für diesen Personenkreis besteht hingegen die Sondervorschrift „Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen”, hier der Auszug aus dem Gesetz: “§15 Sonderurlaub aus wichtigem Grund – (1) Die oberste Dienstbehörde kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel zur Fortbildung, zu Studienzwecken oder für eine Tätigkeit bei internationalen Organisationen) auf Antrag Sonderurlaub ohne Besoldung gewähren. (2) Liegt der Sonderurlaub auch im dienstlichen Interesse, so kann gleichzeitig mit der Erteilung des Urlaubs die Besoldung ganz oder teilweise weitergewährt werden. § 16 Dienstbefreiung: Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, (…) 2. aus besonderen Anlässen, insbesondere a) zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen”. Unter den oben genannten Bedingungen können Beamte in Hessen auch an Veranstaltungen im Rahmen von Bildungsurlaub teilnehmen.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Beamte in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Bildungsurlaub (in Mecklenburg-Vorpommern genannt Bildungsfreistellung) nach dem Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V. Das Recht auf Freistellung für Beamte und Richter zum Zwecke der Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Niedersachsen

Beamte haben in Niedersachsen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz NBildUG. Für niedersächsische Landes- oder Kommunalbeamte gilt für die Freistellung von der Arbeit die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SurlVO). Auch aus dieser Verordnung lässt sich kein Recht auf Bildungsurlaub für Beamte in Niedersachsen ableiten.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in NRW

Beamte haben in NRW keinen Anspruch auf Bildungsurlaub (in Nordrhein Westfalen genannt Arbeitnehmerweiterbildung) nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Anspruch für Beamte besteht hingegen ggf. aus der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV. §§ 26, 28 und 32.

 

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Rheinland-Pfalz

Beamte haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungsurlaub (in Rheinland-Pfalz genannt Bildungsfreistellung) nach dem Bildungsfreistellungsgesetz – BFG. Hier der Auszug aus dem Gesetz: §1 (3) Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes und für die Richterinnen und Richter im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes. Damit haben Beamte aus Rheinland-Pfalz das Recht auf 10 Tage Bildungsurlaub in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Saarland

Beamte haben im Saarland haben Anspruch auf Bildungsurlaub (im Saarland genannt Bildungsfreistellung) nach dem Bildungsfreistellungsgesetz – BfG. Das Recht auf Bildungsfreistellung für Beamte in Saarland beläuft sich demnach auf zehn Arbeitstage für jeden Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Sachsen

In Sachsen haben Beamte keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das liegt daran, dass in Sachsen generell kein Bildungsurlaub möglich ist. Wenn Du informiert werden möchtest, wenn wir unsere Petition  “Bildungsurlaub Sachsen” starten – trage Dich in unseren Newsletter ein.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Sachsen-Anhalt

Beamte und Richter haben in Sachsen-Anhalt keinen Anspruch auf Bildungsurlaub (in Sachsen-Anhalt genannt Bildungsfreistellung) nach dem Bildungsfreistellungsgesetz. Allerdings lässt Sich ein Anspruch für Beamte und Richter nach der Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt – UrlVO LSA) ableiten. Hier der Auszug aus dem Gesetzestext: §15 In folgenden Fällen kann Sonderurlaub mit Besoldung bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen: (…) 4. für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach § 8 des Bildungsfreistellungsgesetzes (…).

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Schleswig-Holstein

Beamte in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Bildungsurlaub (in Schleswig-Holstein genannt Bildungsfreistellung) nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Das Recht auf Bildungsfreistellung für Beamte in Schleswig-Holstein umfasst 5 Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch auf Freistellung in einem Kalenderjahr kann mit dem des vorangegangenen Jahres bis zum Doppelten des Anspruchs verbunden werden.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte in Thüringen

Beamte haben in Thüringen Anspruch auf Bildungsurlaub (in Thüringen genannt Bildungsfreistellung) nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

(ThürBfG). Dieses Gesetz gilt entsprechend für Beamte im Sinne des § 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472). Damit haben Beamte in Thüringen das Recht auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.

Bildungsurlaub Anspruch für Beamte des Bundes 

Für Beamte des Bundes besteht keine gesetzliche Rechtsgrundlage, welche Bildungsurlaub für Bundesbeamte ermöglicht. Stattdessen kann ein Anspruch für Bundesbeamte aus der Sonderurlaubsverordnung – (SUrlV), welche auf § 90 Abs. 1 Hs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) basiert, abgeleitet werden. Die Verordnung beschreibt verschiedene Tatbestände für Sonderurlaube, die dem Zwecke des Bildungsurlaubs entsprechen können. Der Begriff Bildungsurlaub wird dabei nicht explizit verwendet.

So beschreiben die §§ 9, 10 und 15 SUrlV für welche Zwecke der Sonderurlaub genommen werden kann:

  • Dabei sieht § 9 SUrlV Sonderurlaub u.a. für die Teilnahme an allgemeinen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen vor, “die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist.” Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub findest du im verlinkten Gesetz.
  • Für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen werden bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung des Gehalts gewährt. Im Gesetz heißt es: “Wird die Bildungsveranstaltung nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt, so gilt dies nur, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung die Förderungswürdigkeit anerkannt hat; das Nähere regelt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.”
  • Soweit es darum geht, eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung in einem Land, in dem die zu erlernende Sprache gesprochen wird, zu erhalten, regelt § 10 SUrlV die Gewährung von Sonderurlaub für bis zu drei Monate unter Fortzahlung der Besoldung. Wichtig ist, dass der Sprachkurs im dienstlichen Interesse liegen muss.
  • Nach § 15 SUrlV ist eine Gewährung von Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke für bis zu fünf Urlaubstage vorgesehen. Siehe hierzu auch eine gute Ausarbeitung des Ausschuss für Arbeit und Soziales.

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