Um es vorwegzunehmen: Du kannst dein Recht auf Bildungsurlaub während der Kurzarbeit in Anspruch nehmen.
Mit einer Weiterbildung im Rahmen von Bildungsurlaub hast du die Möglichkeit die unfreiwillige “Freizeit” zu nutzen, um dich weiterzuentwickeln.
Zuvor haben wir aufgezeigt, dass Du Bildungsurlaub während Kurzarbeit nehmen darfst. Nun soll kurz auf die Lohnzahlung eingegangen werden.
Du erhältst deine Lohnzahlung für den Zeitraum der Weiterbildung von deinem Arbeitgeber. Nicht von der Arbeitsagentur. Und zwar in Höhe des Kurzarbeitergeldes, welches du bezogen hättest, wenn du nicht im Bildungsurlaub gewesen wärst.
Dies hat folgenden Hintergrund: Laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG § 7) hat der oder die Arbeitgeber:in das Arbeitsentgelt während des Bildungsurlaubs nach den Vorschriften des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Kurztitel: Entgeltfortzahlung an Feiertagen, EFZG) zu zahlen.
Das EFZG folgt dem Lohnausfallprinzip. Der Beschäftigte soll durch den Ausfall des Lohns an Feiertagen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden. Hiermit wird begründet, dass Beschäftigte lediglich Anspruch auf Lohnzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes haben. Dementsprechend gilt dies auch für die Zeit des Bildungsurlaubs.
So schreibt das DGB Bildungswerk NRW:
“Die Beschäftigten sollen nicht dadurch besser gestellt werden, dass ihr Bildungsurlaub in die Kurzarbeitsperiode fällt und sie im Gegensatz zu den Beschäftigten, die im Betrieb verkürzt arbeiten, das volle Entgelt erhalten. Da die Arbeitsagentur während der Zeit des Bildungsurlaubes kein Kurzarbeitergeld zahlt, hat die Rechtsprechung den Anteil, den die Arbeitsagentur an die Beschäftigten als Kurzarbeitergeld zahlt, auf die Arbeitgeber übertragen. Damit haben die Beschäftigten gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes in Höhe des Kurzarbeitergeldes, wie die Beschäftigten, die im Betrieb verkürzt arbeiten, es entsprechend erhalten.”
Wir hoffen damit die wesentlichen Fragen zu Bildungsurlaub während Kurzarbeit beantwortet zu haben. Wenn nicht, schreib uns einfach: [email protected]
Und hier geht es zurück zu unserem FAQ.