Bildungsurlaub Krankmeldung – geht das überhaupt? Um es vorwegzunehmen: Ja, Du kannst auch im Bildungsurlaub eine Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber abgeben. Bildungsurlaub ist arbeitsrechtlich betrachtet nämlich Arbeitszeit. Somit kommen die selben Regeln zur Krankmeldung zum tragen, wie für normale Arbeitstage. Solltest Du also krankheitsbedingt nicht an einem Seminar im Rahmen von Bildungsurlaub teilnehmen können, besorg Dir eine Krankschreibung. Es ist sogar ratsam dies zu tun, da die Veranstalter von Bildungsurlaub Dir lediglich für die Tage deiner Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung aushändigen dürfen. Die Krankmeldung deckt als deine krankheitsbedingten Fehltage ab, Probleme mit dem Arbeitgeber entstehen so erst gar nicht.
Im Falle einer Krankheit während des Bildungsurlaubs werden im Übrigen die nachweisbaren Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Siehe hierzu auch das Bundesurlaubsgesetz § 9 BUrlG. Die Entgeltfortzahlung für die entstandenen Krankheitstage richtet sich in diesem Fall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 EFZG.
Beachte: Solltest Du schneller als vom Arzt prognostiziert genesen und trotz einer Krankschreibung an einer Weiterbildung im Rahmen von Bildungsurlaub teilnehmen wollen, ist große Vorsicht geboten. Im schlimmsten Fall könntest Du beispielsweise während des Seminars hinfallen und Dir den Arm brechen. In der Folge entstünde ein komplizierter Rechtsstreit über die Übernahme der Behandlungskosten. Klär am besten mit deinem Arzt ab, ob die Möglichkeit besteht, die Krankschreibung für den Zeitraum der Weiterbildung zu unterbrechen.