Dein Bildungsurlaub kann nur aus diesen Gründen abgelehnt werden
- 31. März 2021
- Gepostet von: Bildungsurlauber
- Kategorie: Bildungsurlaub , Business , Gesetz , Kommunikation ,
Du hast dich entschieden, Bildungsurlaub zu nehmen, um dich beruflich oder auch privat weiter zu entwickeln. Glückwunsch! Nachdem du also den für dich passenden Kurs gefunden, die Unterlagen ausgefüllt und bei deinem/r Arbeitgeber:in eingereicht hast, steigt die Vorfreude auf die Zeit für dich und auf das, was du lernen wirst. Doch vielleicht hast du dabei auch diese Sorge: Darf mein/e Chef:in den Bildungsurlaub auch ablehnen? Nein. Nur aus diesen Gründen.
Die meisten Unternehmen sind sehr offen gegenüber Bildungsurlaub eingestellt und lehnen die Zeit für Weiterbildung nur aus sachlichen Gründen ab, denn schließlich wissen auch sie, dass dir Bildungsurlaub per Gesetz zusteht.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die nachvollziehbar und belegbar sein müssen, kann der oder die Arbeitgeber:in deinen Bildungsurlaubsantrag nicht genehmigen – im Einzelnen sind folgende Gründe möglich:
Bildungsurlaub: Nur dann dürfen Arbeitgeber:innen den Antrag ablehnen
- zwingende betriebliche Gründe (Projektfristen, Krankheiten, …)
- im gewünschten Zeitraum haben zu viele Kolleg:innen Urlaub, wodurch geregelte Arbeitsabläufe im Betrieb gefährdet wären
- es handelt sich bei dem Seminar um keinen anerkannten Bildungsurlaub (alle Weiterbildungen bei uns auf der Plattform sind anerkannte Bildungsurlaube)
- Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten
- weil prozentual schon zu viele Bildungsurlaube in der Firma angemeldet sind: In Baden-Württemberg z.B., wenn in einem Kalenderjahr schon zehn Prozent der Beschäftigten Bildungsurlaub nehmen
- die fristgerechte Anmeldung mit allen Unterlagen wurde verpasst – in Thüringen etwa müssen Beschäftigte den Sonderurlaub zur Weiterbildung acht Wochen vor Beginn schriftlich beantragen
Die Ablehnung deines Bildungsurlaubs muss innerhalb einer bestimmten Frist (meistens zwei bis vier Wochen) erfolgen. In vielen Bundesländern sogar schriftlich und mit Angabe einer Begründung.
Sagt die oder der Chef:in nein, muss er/sie die Weiterbildung aber zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. Arbeitnehmer:innen können in diesem Fall auchin vielen Bundesländern verlangen, dass der Bildungsurlaubsanspruch diesen Jahres ins nächste Jahr übertragen wird. Verschoben ist also nicht aufgehoben.
Da in jedem Bundesland eigene Bildungsurlaubsgesetze gelten, welche sich leicht unterscheiden – findest Du hier einen Schnell-Überblick über die Gesetzeslage:
Welche Regeln gelten im meinem Bundesland?
Was tun, wenn mein Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt wurde?
Wenn dein Bildungsurlaub nicht genehmigt wurde, solltest du nicht frustriert sein. Gehe offen auf deine/n Arbeitgeber:in zu und besprich mit ihm den Grund für die Ablehnung und entwickle gemeinsam mit ihm/ ihr einen Plan, wie dein Bildungsurlaub in der Zukunft realisiert werden kann.
Unser Tipp: Besprich deinen Wunsch Bildungsurlaub wahrzunehmen frühzeitig mit deinem/r Arbeitgeber:in und auch deinen Kolleg:innen. Eine gute Planung, wo aufeinander Rücksicht genommen und transparent kommuniziert wird, kommt gut im Team an. Darüber hinaus vermeidest du eine Enttäuschung, dass Urlaubsansprüche anderer Kolleg:innen zur gleichen Zeit stattfinden könnten.