Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Bildungsurlauber Employer Pro Programm und die Nutzung des Employer Pro -Siegel

Stand: 01. September 2023

 

Präambel

Das Angebot des Employer Pro Programms, die Bereitstellung des Employer Pro Siegels und etwaiger begleitender Dienstleistungen (“Employer Pro -Siegel”) richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Der Vertrag wird mit der A-Z Bildungszeit GmbH, Swinemünder Str. 110, 10435 Berlin, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Personen der A-Z Bildungszeit GmbH können dem auf www.bildungsurlauber.de befindlichen Impressum entnommen werden.

 

1. Vertragsgegenstand 

  1. Der Kunde wird im Zuge des  Employer Pro Programms durch vier Phasen begleitet: a) Analyse b) Ausarbeitung c) Auszeichnung und d) Aufmerksamkeit.
  2. Analyse: Mit dem Analyse Tool werden zuerst der Kundenstatus und die Kundenperspektive hinsichtlich des persönlichen und beruflichen Weiterbildungsangebotes angesehen. Der Kunde füllt das Analyse-Tool.
  3. Ausarbeitung: Die A-Z Bildungszeit GmbH erstellt aus den Analyse-Ergebnissen ein Unternehmens-Benefit für persönliche & berufliche Weiterbildung für den Kunden. Zusätzlich wird dem Kunden Materialien für eine interne Benefit-Kampagne bereitgestellt, dein Employer Pro Guide und ein Webinar für die HR Abteilung deines Unternehmens.
  4. Auszeichnung: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Employer Pro-Siegel, hat der Kunde die Möglichkeit, mit dem Employer Pro-Siegel für interne und externe Personalmarketing-Maßnahmen zu werben. Das jährlich vergebene Employer Pro-Siegel kann, nach Erwerb vom Kunden, in eigenen Werbematerialien zur öffentlichen Zugänglichmachung über digitale und herkömmliche Werbemittel sowie Werbematerialien für Personalmarketing genutzt werden.
  5. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten des Employer Pro-Siegel ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produktbeschreibung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenstand des Vertrags können darüber hinaus bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche begleitende Dienstleistungen der A-Bildungszeit GmbH sein.
  6. Aufmerksamkeit: Die A-Z Bildungszeit GmbH wird nach erfolgreichem Programmdurchlauf des Kundens mediale Kanäle nutzen und über gleiches berichten.

 

2. Nutzungsumfang des Siegels

  1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Employer Pro-Siegel und Vertragsschluss erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht, das jeweilige jährlich vergebene Employer Pro-Siegel zeitlich unbegrenzt und unverändert in seinen eigenen Werbemitteln zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Employer Pro-Siegel zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Form zu verändern. Eine weitergehende Verwendung der Marken, Logos und Unternehmenskennzeichen von der A-Z Bildungszeit GmbH ist nicht gestattet.
  2. Zur Nutzung des Employer Pro-Siegel ist unter dem Vertrag ausschließlich der Kunde berechtigt. Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen des Kunden und deren Mitarbeiter sind vom Nutzungsrecht unter dem Vertrag nicht umfasst, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
  3. Ergänzend zu den Regelungen dieser AGB behält sich die A-Z Bildungszeit GmbH vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang zum Employer Pro-Siegel des Kunden – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Kunden – zu sperren und/oder vom Kunden eingestellte Inhalte oder vergebenen Employer Pro -Siegel zu löschen und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  4. Die A-Z Bildungszeit GmbH übernimmt weder Verantwortung für die von Kunden oder sonstigen Dritten genutzten und von ihren bereitgestellten Inhalten, Daten und/oder Informationen noch für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die A-Z Bildungszeit GmbH gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

 

3. Vergabe des Employer Pro-Siegel

  1. Die A-Z Bildungszeit GmbH vergibt auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Analyse-Fragenkatalog das Employer-Siegel an Unternehmen. Es kann Siegel-Variationen aufgrund von unterschiedlichen Ergebnissen aus der Analyse geben. Die Auszeichnung als Employer Pro würdigt damit Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen möglichst optimalen Benefit im Bereich persönlicher und beruflicher Weiterbildung bieten und so zu deren Zufriedenheit beitragen.
  2. Die Kriterien zur Vergabe des Employer Pro-Siegel können jährlichen Anpassungen durch die A-Z Bildungszeit GmbH unterliegen und können sich während der Vertragslaufzeit quantitativ und qualitativ ändern oder ergänzt werden.
  3. Die Vergabe des Employer Pro-Siegel eines Jahres erfolgt durch die A-Z Bildungszeit GmbH jeweils Anfang des Jahres auf Grundlage der dann geltenden Kriterien zur Vergabe an Unternehmen.
  4. Erlangt ein Unternehmen nach dem Vergabezeitpunkt unterjährig die Voraussetzungen des Employer Pro-Siegel, wird diesem nachträglich das Employer Pro-Siegel zum Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen vergeben.
  5. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit, jährlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung des Employer Pro-Siegel einen Download-Link für sein digitales Employer Pro-Siegel von der A-Z Bildungszeit GmbH zur eigenen Verwendung zugesendet.

 

4. Änderungen des Nutzungsumfangs oder der allgemeinen Gestaltung

  1. Die A-Z Bildungszeit GmbH behält sich vor, den Nutzungsumfang des Employer Pro-Siegel und dessen allgemeine Gestaltung sowie dessen Einbindung in öffentliche Firmenprofile der A-Z Bildungszeit GmbH und begleitenden Dienstleistungen zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
  2. Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Nutzungsmöglichkeiten, Darstellungsformen oder Funktionalitäten über die von der A-Z Bildungszeit GmbH beschriebene Leistung hinaus besteht nicht.

 

5. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die jährlichen Voraussetzungen der Vergabe des Employer Pro-Siegel an den Kunden nicht vorliegen. Die A-Z Bildungszeit GmbH  wird den Kunden hierüber per E-Mail informieren. Diese Voraussetzungen können nur entstehen, wenn der Kunde den Benefit für Weiterbildung nicht mehr bzw. in abgeschwächter Weise anbieten sollte.
  3. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum 30. November eines Jahres kündigen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen (per E-Mail an [email protected]).

 

6. Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der ihm eingeräumten Rechte und Befugnisse die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Kunden mit dem Employer Pro-Siegel eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen der Produkte oder der A-Z Bildungszeit GmbH gefährden.
  2. Der Kunde informiert die A-Z Bildungszeit GmbH unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Kunden ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  3. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der A-Z Bildungszeit GmbH übertragen.
  4. Zur Nennung als Referenzkunden räumt der Kunde der A-Z Bildungszeit GmbH  – ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung zu entrichten ist – für die Laufzeit des Vertrages die nicht-ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an dem Kunden-Logo und des Kundennamens ein.

 

7. Verfügbarkeit

  1. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Employer Pro Siegels und/oder von öffentlichen Firmenprofilen der A-Z Bildungszeit GmbH und begleitenden Dienstleistungen technisch nicht zu realisieren ist. Die A-Z Bildungszeit GmbH bemüht sich jedoch, diese möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der A-Z Bildungszeit GmbH stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung führen.
  2. Alle Ansprüche gegen die A-Z Bildungszeit GmbH, die auf Beeinträchtigungen und/ oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

8. Entgelte, Rechnungsstellung, Preisanpassung

  1. Entgelte sind mit Rechnungsstellung im Voraus sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
  2. Zwischen der A-Z Bildungszeit GmbH und dem Kunden etwaig vereinbarte Ratenzahlungen von Entgelten bleiben von den Regelungen in Ziffer 8.1 unangetastet.
  3. Die A-Z Bildungszeit GmbH behält sich das Recht vor, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Jahr der Vertragslaufzeit zu ändern. Die A-Z Bildungszeit GmbH wird den Kunden über die Änderung des Entgelts in der an den Kunden versandten Rechnung benachrichtigen. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der A-Z Bildungszeit GmbH rückwirkend zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vom Vertrag zu lösen.

 

9. Freistellung

  1. Der Kunde stellt die A-Z Bildungszeit GmbH von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen die A-Z Bildungszeit GmbH geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflicht oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden.
  2. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche angemessene Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der A-Z Bildungszeit GmbH dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die A-Z Bildungszeit GmbH wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden einleiten oder unternehmen.
  3. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der A-Z Bildungszeit GmbH bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

10. Haftung

  1.  Der bereitgestellten Materialien und Inhalte, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, speziell die Materialien aus der Erstellung eines Unternehmens-Benefits, hinsichtlich der Bildungsurlaubsgesetzen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. A-Z Bildungszeit GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Rechts- bzw. Steuerberater.
  2. Die Parteien haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien der im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
  4. Im Übrigen haften die Parteien nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  5. Soweit die Haftung der Parteien nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  6. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

11. Nichtnutzung und Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

  1. Bei Nichtnutzung eines Employer Pro-Siegels während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung über die Vertragslaufzeit hinaus.
  2. In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
    • die A-Z Bildungszeit GmbH kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
    • die A-Z Bildungszeit GmbH verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 2.3 oder
    • der Kunde kündigt den Vertrag.
  3. Der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der A-Z Bildungszeit GmbH stammt.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. Die A-Z Bildungszeit GmbH kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die A-Z Bildungszeit GmbH bleibt auch bei der Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die A-Z Bildungszeit GmbH übernommen Pflichten. Die A-Z Bildungszeit GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Die A-Z Bildungszeit GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für das Unternehmen nicht zumutbar. Die A-Z Bildungszeit GmbH wird das Unternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmen angenommen. Die A-Z Bildungszeit GmbH wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
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