Der Anspruch auf Bildungsurlaub verringert sich entsprechend, wenn an weniger als an fünf Tagen die Woche gearbeitet wird. Maßgeblich sind hier die Wochentage. Wird nur an drei Wochentagen gearbeitet, so besteht ein Anspruch auf drei Tage Bildungszeit.
Praxis-Beispiel: Berechnung bei Teilzeitarbeit
Du arbeitest an 3 Tagen die Woche jeweils 8 Stunden (24 Stunden/Woche), eine Kollegin von dir an 2 Tagen die Woche für jeweils 4 Stunden (8 Stunden/Woche) und ein weiterer Kollege arbeitet an 5 Tagen in der Woche für 2 Stunden (10 Stunden/Woche).
Dann berechnet sich der Anspruch auf Bildungsurlaub so:
- Für dich gilt die Rechnung: 5 Tage gesetzlicher Bildungsurlaubsanspruch : 5 Tage Wochenbeschäftigung x 3 Tage tatsächliche Beschäftigung = Du hast Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub.
- Für deine Kollegin gilt die Rechnung: 5 Tage gesetzlicher Bildungsurlaubsanspruch : 5 Tage Wochenbeschäftigung x 2 Tage tatsächliche Beschäftigung = Sie hat Anspruch auf 2 Tage Bildungsurlaub.
- Für deinen Kollegen gilt: Er hat einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub, weil er an 5 Wochentagen tätig ist.
Wenn du weniger als 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub hast, musst du für die restliche Zeit Urlaub nehmen.
Die vermeintliche Ungerechtigkeiten lösen sich dadurch, dass euer Arbeitgebender an den Tagen des Bildungsurlaubs die ansonsten verdiente Vergütung fortbezahlt.