Ja, Bildungsurlaub nach Kündigung ist im vollen Umfang möglich – wichtig ist, dasss du zuvor lang genug beim Arbeitgebenden gearbeitet hast, um einen Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben. Diese Mindestbeschäftigungsdauer, um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, liegt in den meisten Bundesländern bei sechs Monaten.
Hier findest du raus, welche Mindestbeschäftigungsdauer für dein Bundesland gilt: Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer.





