Ja, Bildungsurlaub nach Kündigung ist im vollen Umfang möglich – wichtig ist, dasss du zuvor lang genug beim Arbeitgebenden gearbeitet hast, um einen Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben. Diese Mindestbeschäftigungsdauer, um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, liegt in den meisten Bundesländern bei sechs Monaten.
Hier findest du raus, welche Mindestbeschäftigungsdauer für dein Bundesland gilt: Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer.
Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub kannst du bei einem Jobwechsel leider nicht mitnehmen – dieser kann nicht von deinem vorherigen Arbeitsplatz auf den neuen Arbeitgebenden übertragen werden.
In den meisten Bundesländern gilt: Du musst sechs Monate in einem Unternehmen arbeiten, um gesetzlichen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können.
Wichtig: Du kannst nur einmal im Jahr Bildungsurlaub nehmen.
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