Anerkennung von Bildungsurlauben

So erhalten Sie als Veranstalter die Anerkennung für Ihren Bildungsurlaub

Sie möchten Veranstalter von Bildungsurlauben werden? Im folgenden erhalten Sie alle Informationen, welche Voraussetzungen es gibt und wie Sie die entsprechenden Anerkennungen / Zertifizierungen einholen können.

Sobald Sie eine Seminarzertifizierung haben, können Sie sich hier als Kursanbieter registrieren (dauert zwei Minuten) – danach können Sie Ihre Bildungsurlaubskurse auf unserer Website veröffentlichen und Teilnehmer:innen gewinnen.

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung, ist eine besondere Form des Urlaubs für Arbeitnehmer, welche u.a. der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Veranstaltungen im Rahmen von Bildungsurlaub müssen als solche durch die jeweiligen Bundesländer anerkannt werden. Als Basis für die Anerkennung dienen die jeweiligen Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen). Sachsen und Bayern haben im Übrigen noch keine entsprechende Regelungen getroffen, demzufolge haben Arbeitnehmer hier keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Anerkennung von Seminaren als Bildungsurlaub

Die Anerkennung von Seminaren als Bildungsurlaub erfolgt durch die jeweiligen Behörden der Bundesländer. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer dokumentiert.

Eine gute Übersicht der einzelnen Regelungen von August 2022 finden Sie hier.

Teilnehmer*innen von Bildungsurlauben benötigen im Übrigen immer die Anerkennung des Bundeslandes in welchem sich ihr Arbeitsplatz befindet. Die Anerkennung muss zur Beantragung von Bildungsurlaub dem Arbeitgeber vorgelegt werden. D.h. befindet sich der Arbeitsplatz einer Ihrer Teilnehmer*innen z.B. in Hamburg, so müssen Sie eine Anerkennung für Hamburg beantragen / vorhalten. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten Sie eine Anerkennung als Veranstalter und nicht für einzelne Seminare. In Hessen greift ab dem 1.1.2024 ein doppeltes Qualifizierungssystem: hier brauchen Veranstaltende selbst sowie die einzelnen Seminare eine Zertifizierung vom Ministerium. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Dabei können im Übrigen neben physischen Seminaren auch Online-Veranstaltungen als Bildungsurlaub in vielen Bundesländern anerkannt werden. Einen kurzen Überblick, welche Bundesländer Bildungsurlaube auch im online Format anerkennen, finden Sie hier.

Hilfe für Sprachschulen  / Help for language schools

Wenn Du eine ausländische Sprachschule bist und Du Deine Kurse als Bildungsurlaub anerkennen lassen willst, dann gibt es zwei Anbieter, die Dir mit den Zertifizierungen helfen:

If you are a foreign language school and want to have your courses recognised as Bildungsurlaub, then you can get help from one of those two companies:

Bildungsurlaub Service & Bildungsurlaub Approval

Vereinfachte Anerkennungen

Einige Bundesländern ermöglichen eine vereinfachte Anerkennung der Seminare. D.h. ist Ihr Seminar bereits in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt, kann diese Anerkennung durch ein weiteres Bundesland akzeptiert und damit anerkannt werden. Im Folgenden die einzelnen Regelungen im Überblick.

  • Brandenburg übernimmt Anerkennungen von Berlin: “Anerkennungen werden übernommen und gelten auch im Land Brandenburg als anerkannt, sofern die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BFV gewahrt sind und der entsprechende Bescheid nicht älter ist als zwei Jahre.”
  • Saarland akzeptiert ebenso die Anerkennung anderer Bundesländer:
    • Falls die Bildungsmaßnahme bereits in einem anderen Bundesland anerkannt wurde, so gilt diese auch im Saarland als freistellungsfähig, sofern 5 Zeitstunden Unterricht am Tag erreicht werden.
    • Dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss dazu die Gleichstellungsinformation beigefügt werden, die Sie sich hier herunterladen können.
  • Thüringen erleichtert ebenso das Verfahren der Anerkennung. Die Voraussetzungen der Anerkennung müssen jenen in Thüringen gleichen. Die Anerkennung muss beantragt werden zusammen mit dem Anerkennungsbescheid aus einem anderen Bundesland.

Zu beachten ist, dass die Anerkennungen befristet sind – typischerweise ein oder zwei Jahre. Die Anerkennung für Thüringen ist hingegen unbefristet.

Kosten der Anerkennung 

In einigen Bundesländern ist die Anerkennung von Seminaren mit Kosten verbunden.

  • Hamburg: 90,- Euro (Seminare für politische Bildung und die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten sind hingegen kostenlos)
  • Sachsen-Anhalt: 26,- Euro
  • Schleswig-Holstein: 69,- Euro
  • Thüringen: 10 bis 150,- Euro, je nach Bearbeitungsaufwand
  • Baden-Württemberg: 150,- Euro für die Trägeranerkennung
  • Nordrhein-Westfalen: um die 200,- Euro für die Trägeranerkennung

Schritte zur Anerkennung Ihrer Seminare als Bildungsurlaub

Die folgenden Schritte zur Anerkennung Ihrer Seminare als Bildungsurlaub helfen Ihnen dabei den Prozess so effizient und einfach wie möglich zu gestalten.

  1. Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihr Seminar grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes entspricht, für welches Sie die Anerkennung beantragen möchten. In der untenstehenden Übersicht finden Sie die Verlinkungen zu den jeweiligen Informationsseiten der einzelnen Bundesländer.
  2. Wenn Ihr Seminar den Anforderungen entspricht, reichen Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen ein. Die entsprechenden Formulare je Bundesland finden Sie ebenfalls in der Übersicht unten. Für viele Bundesländer können Sie ein einheitliches Antragsformular verwenden. Die Anerkennung durch die entsprechenden Stellen kann einige Wochen dauern, in der Regel erfolgt die Anerkennung jedoch innerhalb weniger Tage. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erfolgt die Anerkennung als Weiterbildungsveranstalter, wie bereits erwähnt. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht für jedes Seminar einzeln eine Anerkennung einholen müssen. Sollte Sie als Weiterbildungsveranstalter bereits eine von den Behörden anerkannte Zertifizierungen eines anderen Bundeslandes besitzen, kann die Anerkennung für die beiden zuvor genannten Bundesländer relativ zügig erfolgen. Sollten noch keine Zertifizierung besitzen, ist die Grundvoraussetzung zum Erhalt einer solchen, dass sie mindestens 2 Jahre als Bildungseinrichtung bestehen. In Hessen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Zunächst erfolgt eine kurze Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, anschließend erfolgt die Anerkennung als Weiterbildungsveranstalter und nächsten Schritt die Anerkennung Ihrer Seminare.
  3. Wenn Sie den Prozess der Anerkennung erfolgreich durchlaufen haben, freuen wir uns Sie als Veranstalter auf unserer Plattform begrüßen zu dürfen. Zur Registrierung und Veröffentlichung Ihres Angebotes geht es hier entlang. Die ersten 4 Monate stellen wir Ihnen unseren Service kostenlos zur Verfügung – die Kennenlernphase muss nicht gekündigt werden. Anschließend können wir Ihnen auf Wunsch einen Partnervertrag anbieten. Erkundigen Sie sich gerne bei uns nach den Konditionen.
  4. Ihre Seminar-Teilnehmer*innen benötigen im Übrigen den Anerkennungsbescheid vor dem Seminar, sowie die eine Teilnahmebescheinigung nach dem Ende des Seminars zur Vorlage beim Arbeitgeber. Entsprechende Vorlagen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Behörden.
  5. Manche Bundesländer fordern statistische Auswertungen von den Bildungsträgern, die notwendigen Informationen hierzu erhalten Sie in den Anerkennungsbescheiden.

Lohnt sich die Einholung von Anerkennungen für mehrere Bundesländer?

Die Frage lässt sich leicht beantworten. Mehr Bundesländer bedeuten einen größeren Markt an potenziellen Teilnehmern. Bundesweit nutzen ca. 3,5 Prozent der Angestellten jährlich ihr Recht auf Bildungsurlaub, das sind ca. 500.000 Bildungsinteressierte, Tendenz weiter steigend.

Übersicht der Behörden, Gesetze und Antragsformulare je Bundesland

Bundesland  Behörde Rechtliche Grundlagen Formulare Bemerkungen 
Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 12

Infoseite

Tel.: 0721 926-205

Mail: [email protected]

Gesetz Antrag für die Anerkennung als Bildungsstätte

Liste anerkannter Gütesiegel

Telefonische Erreichbarkeit Dienstag und Donnerstag von 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Bayern kein Bildungsurlaub möglich
Berlin Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II

Infoseite

Tel.: (030) 9028-1414, -1482

Mail: [email protected]

Gesetz Anerkennung Veranstaltungen:

vereinheitlichtes Antragsformular

Anerkennung Veranstalter:

vereinheitlichtes Antragsformular

Telefonische Sprechzeiten Montag und Mittwoch

9:00 – 12:00 Uhr

Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Infoseite

Tel.: (0355) 4866-3791, ,- 3961

Mail:

[email protected], [email protected], [email protected]

Gesetz

Verordnung 

Siehe einheitliche Formulare Berlin
Bremen Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 23

Infoseite

Tel.: 0421 361-4809

Mail: [email protected]

Gesetz Siehe einheitliche Formulare Berlin
Hamburg Hamburger Institut für Berufliche Bildung – Referat Bildungsurlaub – HI 43

Infoseite

Tel.: 040 428 63-4672

Mail: [email protected]

Siehe einheitliche Formulare Berlin Vorübergehend eingeschränkte Sprechzeiten:

montags, mittwochs und donnerstags

von 10.00 bis 11.00 Uhr

und dienstags

von 13.00 bis 14.00 Uhr

Hessen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Infoseite

Tel.: 0611 / 817 – 3673

Mail: [email protected]

Kein Formular verfügbar

Informationen für Veranstalter

Mecklenburg-

Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Infoseite

Tel. 085/3991-525,-532,-512,-542

Mail: [email protected], [email protected], [email protected]

Gesetz digitaler Anerkennungsprozess
Niedersachsen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Infoseite

Tel.: 0511/300330-330

Mail: [email protected], [email protected]

Anerkennung Veranstaltung

Formular

Anerkennung Veranstalter

Formular

NRW Veranstalter mit Sitz außerhalb von NRW: Bezirksregierung von Detmold

Tel.: 0211 837-1929

Veranstalter mit Sitz in NRW: Jeweils zuständige Bezirks- Regierungen von Detmold, Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Münster

Infoseite

Bei allgemeinen Fragen zu Bildungsurlaub:

Info-Telefon Berufliche Weiterbildung NRW.

Tel.: 0211 837-1929

Gesetz Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold Formulare, Ansprechpartner, Gesetze siehe Verlinkungen der Bezirksregierungen
Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Infoseite

Tel.:06131/16-2893,-2735

Mail: [email protected], [email protected]

Gesetz Siehe einheitliche Formulare Berlin
Saarland Ministerium für Bildung und Kultur Referat E4 – Allgemeine und politische Weiterbildung

 

Mail: [email protected]

Tel: 0681 501-7214

Infoseite

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Infoseite

Tel.: (0681) 501-3800, – 3805, -4147

Mail: [email protected]

Siehe einheitliche Formulare Berlin Anerkennung aus einem anderem Bundesland kann übernommen werden, Bedingungen siehe Link
Sachsen kein Bildungsurlaub möglich
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Referat Bildung

Infoseite

Tel.: 0345/5143721,-3923 oder -1218

Mail: [email protected]

Gesetz Siehe einheitliche Formulare Berlin
Schleswig-

Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Infoseite

Tel.: 0431 9905-1111

Mail: [email protected]

Gesetz

 

Siehe einheitliche Formulare Berlin Telefonische Sprechzeiten Montags bis Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr
Thüringen Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Infoseite

Tel.: 0361-39601-949, -950

Mail: [email protected]

Gesetz Anerkennung von Veranstaltungen

Antragsformular

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
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