Fortbildung für Brandschutzbeauftragte – Auffrischung für Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der DGUV 205-003 Bildungsurlaub
Kursbeschreibung
Die Fachkunde eines Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für den Brandschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.




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