Brandschutzbeauftragter nach den Vorgaben der DGUV 205-003 Bildungsurlaub
Kursbeschreibung
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitsgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Zielgruppe
Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Zudem sollte der Ausbildungsteilnehmer aufgrund seiner betrieblichen Erfahrung Grundkenntnisse in der Brandschutzorganisation haben.
Lehrgangsinhalte
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Rechtliche Grundlagen – Verantwortung und Haftung
- Grundlagen zur Bestellung
- der Staatliche Arbeitsschutz, Behörden Versicherer
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildung von Mitarbeitern
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen




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