Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Bildungsurlaub
Kursbeschreibung
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im
Sinne des § 64-66 WHG i. V. m. der 2. BImSchG
Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) repräsentiert den Betrieb im Sinne des Unternehmens gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit. Sie sind diesen
gegenüber jedoch nicht auskunftspflichtig. Der GSB hat im Betrieb dafür zu sorgen, dass die wasserrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere
Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).
Lehrgangsinhalte
- Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
- Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
- Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
- Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
- Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
- Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten




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