Betriebsbeauftragter für Abfall Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub:
Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauftragte können Angestellte des jeweiligen Unternehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Am 01.06.2017 trat die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ in Kraft. Der Betriebsbeauftragte bzw. die Bestellung des Betriebsbeauftragten wird in diversen Umweltvorschriften gefordert. Durch die neue Verordnung ändert sich die Bestellpflicht für einige Unternehmen. Für andere Unternehmen fällt hingegen die Bestellpflicht weg. Die Fortführung der bestehenden Praxis wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für Abfallbeauftragte, die am 01.06.2017 bereits bestellt worden sind, gelten die Anforderungen des § 9 Absatz 1 nicht.
Zielgruppe
- Betreiber von BlmSchG-Anlagen
- Unternehmen, die Abfälle zurücknehmen
- Mitarbeiter eines Unternehmens, für das grundsätzlich Bestellpflicht besteht
- Ein nicht dem Betrieb angehöriger Abfallbeauftragter
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Ingenieure, Facharbeiter im kaufmännischen oder technischen Bereich
- Meister, Techniker
- eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung
- Beauftragte für Abfall, die vor dem 01.06.2017 neu bestellt wurden
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für die Abfallwirtschaft (nationales und internationales Abfall- und Umweltrecht, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht
- Kreislaufwirtschaftsgesetz – Inhalte und entsprechend ergangene Rechtsverordnungen
- Genehmigung von Anlagen entsprechend Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
- Sammlung, Beförderung, Vermittlung (Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung)
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
- Bestellung, Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall
- Abfallrechtliche Nachweisführung, Erstellung von Abfallbilanzen, Führung des Abfallregisters
Abschluss
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis)
Besondere Merkmale
- Anbieter akzeptiert Bildungsscheck (NRW)-Gutschein
Als Bildungsurlaub anerkannt in folgenden Bundesländern
Anerkennung wird auf Wunsch beantragt für folgende Bundesländer
Veranstaltungsort
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