Grundlehrgang für Immissionsschutzbeauftragte Bildungsurlaub
Kursbeschreibung
Anerkannt nach § 7 Nr. 2 der fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist, wurden in der 5. BImSchV aufgelistet. Die Praxis hatte gezeigt, dass eine regelmäßige Fortbildung auf hohem fachlichem Niveau erforderlich ist, um bei der schnellen Entwicklung des technischen Fortschritts und den daraus entstehenden Umwelteinwirkungen Schritt halten zu können. Aus diesem Grund sah die Novelle der Verordnung der 5. BImSchV vom 30. Juli 1993 ausdrücklich die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung vor.
Die Ausbildung zum Immissionsschutzbeauftragten ist staatlich anerkannt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW mit dem Bescheid vom 04.08.2000 (Aktenzeichen VA1-8800.3).
Lehrgangsinhalte
Technische Aspekte des Immissionsschutzes
– Anlagen- und Verfahrenstechnik
– Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
– Energienutzung und Energieeinsparung
– Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
– Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
– Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
– Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
– Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen
Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
– Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
– BImSchG-Verordnungen
– TA Luft, TA Lärm
– Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten
Zielgruppe
Mitarbeiter, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).




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